Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ohne Rücksprache mit WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5  WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur
1.7 Bildmaterial aus dem Archiv von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur, welches in Projekten für den Auftraggeber verwendet wird, z. B. Internetseite, Facebook oder Prospekt, darf         vom Auftraggeber ausschließlich für eben dieses Projekt genutzt werden. Eine Veröffentlichung des Bildmaterials in anderen Projekten oder eine Weitergabe an Dritte, z.B. Internetportale, andere Agenturen oder Presse, ist ohne Einwilligung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur untersagt.

2 Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Bestellung beim produzierenden Betrieb (z.B. Druckerei), Lieferung bzw. Veröffentlichung fällig.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen  Zustimmung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur Büsum erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.4 Verzögert sich die Fertigstellung eines Auftrages durch Begebenheiten, die WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur nicht zu Verantworten hat, wie z. B. Lieferschwierigkeiten oder fehlende Informationen, Bildmaterial, Daten oder verzögerte Zuarbeit durch den Auftraggeber, in einem für den Produktionablauf unerwartetem Maß, so ist WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
2.5 Allgemeine Agenturkosten beinhalten Nutzungsrechte und anteilig Datenarchivierung, Vorauszahlungen, Steuerungs-/Kontrollkosten, Porto, Lizenzgebühren, Datenschutz, Verwaltungskosten.

3  Fremdleistungen
3.1 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5  Herausgabe von Daten
5.1  WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und ggf. gesondert zu vergüten (ab 200% der Ersterstellungskosten).
5.2 Hat WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von WIPSTEERT – Werbeagentur Büsum verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Führt WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7 Haftung und Gewährleistung
7.1 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WIPSTEERT – Werbeagentur Büsum oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur insoweit entfällt.
7.4 WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.5  In keinem Fall haftet WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie  verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller WIPSTEERT – Werbe- & Medienagentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber WIPSTEERT – Werbeagentur Büsum im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 Schlussbestimmungen
9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird Meldorf als Gerichtsstand vereinbart. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.                                 

Büsum, Stand April 2022